Bundesleistungsgruppen werden bewusst nicht mit Ergebnisqualität gleichgesetzt: Alle 75 Bundesleistungsgruppen werden als Mengeninformationen aufgenommen. Auf eine Abbildung von Ergebnisqualität innerhalb der Leistungsgruppen wird bewusst verzichtet, weil deren Patientenpopulationen mit den G-IQI-Populationen nicht ausreichend übereinstimmen.
Bundesreferenzwerte wurden für das Auswertungsjahr 2024 aktualisiert.
Das zeigt: G-IQI ist nicht automatisch G-IQI. Version, Definition der Patientenpopulation, Zielwert, Risikoadjustierung und Referenzwert entscheiden darüber, was eine Kennzahl tatsächlich aussagt – und wie die Ergebnisqualität eines Krankenhauses bewertet wird. Unterschiedliche methodische Grundlagen können dabei zu erheblich abweichenden Qualitätsbewertungen führen.
Was Sie zur Transparenz der Ergebnisqualität beitragen können
Auf die aktuelle Spezifikation und die passenden Referenzwerte achten:
Prüfen Sie, ob die jeweils aktuelle G-IQI-Spezifikation vollständig und methodisch korrekt umgesetzt ist. Dazu gehören neben den Indikatordefinitionen insbesondere auch die zugehörigen Bundesreferenzwerte, Erwartungswerte und Zielwerte.
Auf vergleichbare Qualitätsbewertungen achten:
Die G-IQI werden kontinuierlich weiterentwickelt. Werden in Softwarelösungen oder Benchmark-Auswertungen jedoch ältere Versionen oder nicht aktualisierte Referenz- und Erwartungswerte verwendet, kann dies zu einer falsch besseren oder schlechteren Bewertung führen. In der Folge bleibt möglicher Verbesserungsbedarf unter Umständen unerkannt bzw. werden Probleme angezeigt, wo gar keine sind. Nur wenn Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen übereinstimmen, lassen sich Zielwerte und Zielerreichungsgrade sinnvoll und fair vergleichen.
Qualität der Berechnungsumsetzung hinterfragen:
Mit Unterstützung unseres Kooperationspartners, der Solventum Germany GmbH, wird ab 2027 die Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung für Softwareanbieter eingerichtet. Sie schafft zusätzliche Transparenz darüber, ob die technische Umsetzung der G-IQI mit der zugrunde liegenden Spezifikation übereinstimmt. Sprechen Sie Ihren Softwareanbieter gerne darauf an.