Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
IQM ist als gemeinnütziger eingetragener Verein für alle Krankenhausträger und Spitäler offen, die ihre medizinische Behandlungsqualität weiter verbessern und dazu die IQM Methodik und das IQM Netzwerk nutzen wollen. Es können private, öffentlich-rechtliche, freigemeinnützige sowie universitäre Krankenhäuser aus Deutschland und Schweizer Spitäler Mitglied werden. Voraussetzung ist die Abrechnung der vollstationären Fälle nach DRG.
Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es?
Einzelhäuser oder Trägergesellschaften mit ihren Standorten können ordentliches Mitglied bei IQM sein. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten und Varianten einer Mitgliedschaft, die der Vereinssatzung entnommen werden können. Im Stimmrechtskatalog finden sich die mit der jeweiligen Mitgliedschaftsform verbundenen Regelungen zur Stimmverteilung und Stimmausübung in der Mitgliederversammlung. Fragen rund um die Mitgliedschaft beantwortet Ihnen die IQM Geschäftstelle gerne persönlich. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an: info(at)initiative-qualitaetsmedizin.de / +49 30 7262 152 – 0
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Jahresmitgliedsbeitrag bemisst sich nach der Bettenzahl und liegt zwischen 1.700 € und 9.500 €. Der Jahresmitgliedsbeitrag für eine „Holding-Gesellschaft“ beträgt zusätzlich 550 €. Beginnt die Mitgliedschaft in der zweiten Jahreshälfte, so ist für das geltende Jahr der halbe Beitrag zu entrichten. Näheres regelt die Beitragsordnung.
Zur Auswertung der Qualitätsindikatoren wird ein bilateraler Vertrag mit der Firma Solventum (bis April 2024 3M Health Care Germany GmbH) abgeschlossen. Über die Konditionen informiert Andre Cools von Solventum, gerne per E-Mail: acool(at)solventum.com
Wie kommt die Mitgliedschaft zustande?
Der Interessent / die Ineressentin nimmt Kontakt zur IQM Geschäftsstelle auf. Der vom gesetzlichen Vertreter/ der gesetzkichen Vertreterin unterzeichnete Mitgliedschaftsantrag wird schriftlich bei der IQM Geschäftsstelle unter Angabe der Trägergruppenzuordnung gestellt. Eine Anpassung des Mitgliedschaftsantrages an die Gegebenheiten des jeweiligen Krankenhauses nimmt die IQM Geschäftsstelle gerne vor. Über die Aufnahme beschließt der IQM Vorstand. Die Mitgliedschaft ist zu jeder Zeit innerhalb eines Kalenderjahres möglich und beginnt, soweit kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde, mit der Bekanntgabe der Zustimmung des IQM Vorstandes.